Bezeichnet das Vermögen einer Konstruktion, auch nach einer teilweisen Zerstörung Lasten abtragen zu können. Resttragfähigkeiten werden im Bereich des Glasbaus bei begehbaren Gläsern, Absturzsicherungen und Überkopfverglasungen gefordert. Es gelten unterschiedliche Regelungen zur Reststandzeit und Belastungsgröße.
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