Die Sozialversicherung besteht aus Krankenversicherung (7,9 % Arbeitnehmer + 7,0 % Arbeitgeber = 14,9 %), Rentenversicherung (19,9 %), Arbeitslosenversicherung (2,8 %) und Pflegeversicherung (1,95 % + 0,25 % für kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr). Die Sozialversicherung wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
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