Bei Übernachtungen in einem Hotel/einer Pension wird der volle Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet, bei Inanspruchnahme von Frühstück, Mittag- oder Abendessen wird dieser Betrag abgezogen, da sonst keine Auslöse bezahlt werden kann. Bei Übernachtung in einem privaten Haushalt wird ein Pauschbetrag erstattet.
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