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Tür | Brandschutztür RIVA ADS 80 FR 60-CE

Brandschutztür

DIN geprüfte ein- und zweiflügelige Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse. Die Anforderungen an Brandschutztüren werden in der DIN 4102-5 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt.

Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: EI 30, EI 60, EI 90, EI 120 und EI 180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, das heißt wie lange der Feuerschutzabschluss den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert und sich dann noch öffnen lassen muss. Bei Brandschutztüren wird unterschieden zwischen feuerhemmenden (EI 30), hochfeuerhemmenden (EI 60) und feuerbeständigen Feuerschutzabschlüssen (EI 90). Diese sind wiederum unterteilt in einflügelige Türen, z. B. (EI 90-1), und zweiflügelige Türen, z. B. (EI 90-2).

Die Brandschutztüren behalten ihre hohe Multifunktionalität als Einbruchhemmung mit gutem Schallschutz und Antipanikfunktion. Die Brandschutztüren können mit Systemkomponenten zur Zutrittskontrolle kombiniert werden und lassen sich als EI 30 Einsatzelement in die Brandschutzfassade EI 30 und G 30 einbinden.

  • Geeignet für den Einsatz als Brandschutztür an Raum- und Gebäudeabschlüssen
  • Multifunktionalität Brand- und Rauchschutz, Einbruchhemmung, Schallschutz, Antipanikfunktionen
  • Einsatz von Systemkomponenten für Zutrittskontrolle
  • Integration als EI 30 Einsatzelement in Brandschutzfassaden EI 30 / G30
  • Rechtsverkehrtür für Brand- und Rauchschutz als neue Öffnungsart
  • Einsatz von rahmenlosen vertikalen Silikonfugen

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Keywords

Planung Mock-up Konstruktion Statik / Tragwerksplanung

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