Brandschutztüren sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse. Die Anforderungen an Brandschutztüren werden in der DIN 4102-5 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt.
Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: EI 30, EI 60, EI 90, EI 120 und EI 180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, das heißt wie lange der Feuerschutzabschluss den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert und sich dann noch öffnen lassen muss. Bei Brandschutztüren wird unterschieden zwischen feuerhemmenden (EI 30), hochfeuerhemmenden (EI 60) und feuerbeständigen Feuerschutzabschlüssen (EI 90). Diese sind wiederum unterteilt in einflügelige Türen, z. B. (EI 90-1), und zweiflügelige Türen, z. B. (EI 90-2).
Die Brandschutztüren behalten ihre hohe Multifunktionalität als Einbruchhemmung mit gutem Schallschutz und Antipanikfunktion. Die Brandschutztüren können mit Systemkomponenten zur Zutrittskontrolle kombiniert werden und lassen sich als EI 60 Einsatzelement in die Brandschutzfassade EI 60 und G 60 einbinden.
Es gelten unsere Nutzungsbedingungen.
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